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22.09.2016

Leitfaden Landespflegeausschuss veröffentlicht

Der Thüringer Landespflegeausschuss hat in seiner letzten Sitzung den Leitfaden "Empfehlungen für den Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) in der stationären Pflege" beschlossen.

Leitfaden für stationäre Pflege

Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an stationäre Pflegeeinrichtungen. Erklärtes Ziel des Leitfadens ist es, die Anwendung von FEM zu vermeiden und diese, wenn keine Alternative zu ihrem Einsatz gegeben ist, fachgerecht anzuwenden.

Auf der Webseite des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie wird weiter ausgeführt, dass FEM die verfassungsrechtlich garantierten Rechte auf Fortbewegungsfreiheit und Selbstbestimmung von Pflegebedürftigen erheblich einschränken.

Nur unter Einhaltung enger gesetzlicher Voraussetzungen erlaubt

Sie sind daher nur unter Einhaltung enger gesetzlicher Voraussetzungen erlaubt.

Die Entscheidung, ob bei einer betroffenen Person FEM zur Anwendung kommen, verlangt von allen Beteiligten (Angehörige, insbesondere als Vorsorgebevollmächtigte/r/ Betreuer/in, Pflege- und Betreuungskräfte, ärztliches Personal und Juristinnen/en) die konstruktive Mitwirkung an einem komplexen Prozess, bei dem das Wohl der betroffenen Person stets im Mittelpunkt steht.

Gemeinsam tragen alle Beteiligten die Verantwortung für eine Entscheidung, die den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Person bestmöglich gerecht werden soll.

Auch für stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe und ambulant betreute Wohnformen

Auch stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und ambulant betreuten Wohnformen bietet der Leitfaden eine erste Orientierung für den Umgang mit FEM. Für die beiden letztgenannten Bereiche wird der Landespflegeausschuss noch auf deren spezifische Bedürfnisse zugeschnittene, ergänzende Empfehlungen erarbeiten.

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