Landgerichtsurteil: GPS-Überwachung geht vor sensorgesteuerter Weglaufsperre
Bei nur abstrakter, nicht konkretisierter Gefährdung eines betroffenen demenzerkrankten Menschen muss erst der Einsatz einer Personenortungsanlage erprobt werden.
Die GPS-Ortung ist eine alternative und weniger einschneidende Maßnahme, um etwaigen Gefährdungen für den Betroffenen zu begegnen und seinen Aufenthalt jederzeit nachvollziehbar zu machen. Gegenüber dieser geeigneten Maßnahme ist eine ganztägige sensorgesteuerte Weglaufsperre als unverhältnismäßiger Grundrechtseingriff anzusehen.