Neues Gesetz konkretisiert Voraussetzungen für ärztliche Zwangsmaßnahmen
Das seit 22. Juli 2017 geltende "Gesetz zur Änderung der materiellen Zulassungsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten" schließt eine Schutzlücke.