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Erklärung zur Barrierefreiheit

[Name der öffentlichen Stelle] ist bemüht, seine/ihre [Website(s)] [und] [mobile(n) Anwendung(en)] im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Richtlinie wurde in Thüringen durch das ThürBarrWebG vom 30. Juli 2019 umgesetzt. Es gilt zudem die Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO) vom 28. April 2020.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für [Geltungsbereich der Erklärung einfügen, z. B. Website(s)/mobile Anwendung(en)i, für die die Erklärung gilt].

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungenii

a)iii [Diese] [Website(s)] [mobile(n) Anwendung(en)] [ist] [sind] mit [xxx iv] vollständig vereinbar.

b)v [Diese] [Website(s)] [mobile(n) Anwendung(en)] [ist] [sind] wegen der folgenden [Unvereinbarkeiten] [und/oder] [Ausnahmen] teilweise vi mit [xxx vii] vereinbar.

c)viii [Diese] [Website(s)] [mobile(n) Anwendung(en)] [ist] [sind] nicht mit [xxx ix] vereinbar. Die [Unvereinbarkeiten] [und/oder] [Ausnahmen] sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhaltex

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit [nationalen Rechtsvorschriften]

[Führen Sie die Unvereinbarkeit(en) der Website(s)/mobilen Anwendung(en) auf und/oder beschreiben Sie die Abschnitte/Inhalte/Funktionen, die noch nicht vereinbar sind xi].

b) Unverhältnismäßige Belastung

[Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, für die die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 vorübergehend geltend gemacht wird].

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.

[Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen].

[Geben Sie etwaige barrierefreie Alternativen an.]

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am [Datum xii] erstellt.

[Nennen Sie die zur Erstellung der Erklärung verwendete Methode (siehe Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission (2) — OP: Nummer dieses Beschlusses einfügen). Z.B. Selbstbewertungen in Form des BITV/WCAG-Tests und der Web Content Accessibility Guidelines 2.0.]

[Die Erklärung wurde zuletzt am [Datum der letzten Überprüfung xiii] überprüft].

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel beziehungsweise Verbesserungen in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich an die Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Jena wenden. Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir stets dankbar. Wir Bemühungen uns um eine baldige Umsetzung von Korrekturwünschen und Vorschlägen.

[Stadt Jena / Eigenbetrieb]
[Bereich]
[Anschrift]

Telefon: [Telefonnummer]
E-Mail: [E-Mail-Adresse]

[ggf. Link spezielles Feedbackformular]

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von jena.de benachteiligt zu sein oder wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeiten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach dem ThürBarrWebG wenden:

Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen
Joachim Leibiger
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt

Telefon: 0049 3641 73811741
E-Mail: vz_bmb@tmasgff.thueringen.de

FAKULTATIVE INHALTE

Folgende fakultative Angaben können gegebenenfalls in die Erklärung zur Barrierefreiheit aufgenommen werden:

(1)

eine Erläuterung der Bemühungen der öffentlichen Stelle um eine bessere digitale barrierefreie Zugänglichkeit, z. B.:

- ihre Absicht, ein höheres Maß an Barrierefreiheit zu erreichen, als dies gesetzlich vorgeschrieben ist,

- Abhilfemaßnahmen, die in Bezug auf nicht barrierefreie Inhalte der Websites und mobilen Anwendungen ergriffen werden sollen, mit einem Zeitrahmen für deren Verwirklichung;

(2)

eine förmliche Bestätigung der Erklärung zur Barrierefreiheit (auf administrativer oder politischer Ebene);

(3)

das Datum der Veröffentlichung der Website und/oder der mobilen Anwendung;

(4)

das Datum der letzten Aktualisierung der Website und/oder der mobilen Anwendung nach einer wesentlichen inhaltlichen Überarbeitung;

(5)

einen Link zu einem Bewertungsbericht, sofern verfügbar, insbesondere wenn der Stand der Vereinbarkeit der Website oder mobilen Anwendung als „a) vollständig vereinbar“ mit den Anforderungen angegeben ist;

(6)

zusätzliche telefonische Hilfe für Menschen mit Behinderungen und Hilfestellung für Nutzer unterstützender Technologien;

(7)

sonstige für angemessen erachtete Inhalte.

Fußnoten

i
Bei mobilen Anwendungen bitte Version und Datum angeben.

ii
Wählen Sie eine der folgenden Optionen, z. B. a), b) oder c), und streichen Sie die nicht zutreffenden Optionen.

iii
Wählen Sie die Option a) nur, wenn alle Anforderungen der Normen oder technischen Spezifikationen vollständig und ausnahmslos erfüllt sind.

iv
Fügen Sie den Verweis auf die Normen und/oder technischen Spezifikationen oder auf die nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie ein.

v
Wählen Sie die Option b), wenn die meisten Anforderungen der Normen oder technischen Spezifikationen mit einigen wenigen Ausnahmen erfüllt sind.

vi
Das heißt, dass die Anforderungen noch nicht vollständig erfüllt werden und dass die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die vollständige Einhaltung zu erreichen.

vii
Fügen Sie den Verweis auf die Normen und/oder technischen Spezifikationen oder auf die nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie ein.

viii
Wählen Sie die Option c), wenn die meisten Anforderungen der Normen oder technischen Spezifikationen nicht erfüllt sind.

ix
Fügen Sie den Verweis auf die Normen und/oder technischen Spezifikationen oder auf die nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie ein.

x
Falls nicht zutreffend, bitte streichen.

xi
Beschreiben Sie, soweit möglich in nicht allzu technischer Form, inwiefern der Inhalt nicht barrierefrei ist, und verweisen Sie dabei auf die geltenden Anforderungen der einschlägigen Normen und technischen Spezifikationen, die nicht erfüllt werden, z. B.:

„Das Login-Formular der Anwendung für den Dokumentenaustausch ist per Tastatur nicht vollständig nutzbar (Anforderung Nr. XXX (falls zutreffend))“.

xii
Geben Sie das Datum der ersten Erstellung oder einer späteren Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit nach einer Bewertung der betreffenden Websites/mobilen Anwendungen an. Es wird empfohlen, nach einer wesentlichen Überarbeitung der Website/mobilen Anwendung eine Bewertung vorzunehmen und die Erklärung auf den neuesten Stand zu bringen.

xiii
Es wird empfohlen, die in der Erklärung zur Barrierefreiheit enthaltenen Aussagen regelmäßig, jedoch mindestens einmal jährlich, im Hinblick auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Falls eine solche Überprüfung ohne vollständige Bewertung der Website/mobilen Anwendung erfolgt ist, geben Sie bitte das Datum der letzten Überprüfung an, unabhängig davon, ob die Überprüfung zu Änderungen in der Erklärung zur Barrierefreiheit geführt hat.