In der beruflichen Altenpflege werden freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) in erster Linie angewandt, um einen pflegebedürftigen Menschen vor Selbstgefährdung zu schützen. Jede freiheitsentziehende Maßnahme muss vom Betreuungsgericht genehmigt werden; anderenfalls ist sie strafbar. Mit dem Ziel der Reduzierung freiheitsentziehender Maßnahmen beschäftigt sich der gleichnamige, im Jahr 2012 gegründete Jenaer Arbeitskreis.
Seit diesem Semester werden alle Auszubildenden und Umschüler von Mitgliedern unseres Arbeitskreises praxisnah geschult - duale Ausbildung gewinnt! » mehr
Jenaer Pflegeheime erproben Kugeldecken. » mehr
Zur 25. Sitzung der Pflegeinitiative wurde gearbeitet und: gespielt! » mehr
Im Zentrum des Jenaer Weges steht ein Schulungsprogramm, das vom Fachdienst Soziales der Stadt Jena bezahlt wird. Die Schulungen richten sich an Pflegende und finden in den Einrichtungen statt. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung und die Heimaufsicht sitzen bei. Die bestellten VerfahrenspflegerInnen haben ebenfalls unsere Schulungsreihe durchlaufen. » mehr
Oberster Grundsatz unserer Arbeit sind: Artikel 1 Grundgesetz: Die Würde des Menschen ist unantastbar undArtikel 2 Grundgesetz: Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Daraus leitet sich das Ziel unserer Initiative ab, Freiheitsentziehung in Wohn- und Pflegeeinrichtungen von Jena zu reduzieren. » mehr